Notfall!
Kaja und Kelly warten nun schon über ein Jahr lang auf ein neues Zuhause.
Hannibal hat im Tierheim bereits große Fortschritte gemacht.
Bobi leidet sehr im Tierheim!
Er braucht endlich verlässliche Menschen an seiner Seite.

Aktive Hilfe

Wir wünschen uns Ihre Hilfe und Unterstützung, um unser Tierheim erhalten zu können !!!

  • Hunde ausführen – Voraussetzung: Volljährigkeit und ein Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW, den man beim Tierarzt machen kann.
  • leisten Sie unseren Katzen Gesellschaft
  • holen Sie Futterspenden z.B. von Supermärkten ab
  • unterstützen Sie uns bei unseren Veranstaltungen, beim Auf- und Abbau, beim Verkauf
  • stellen Sie Sammeldosen vom Tierheim in Ihren Stammgeschäften auf (z.B. beim Bäcker, beim Metzger, beim Frisör, bei Ihrem Tierarzt u.s.w)
  • bringen Sie sich mit Reparatur- und Renovierungsarbeiten im Tierheim ein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen zum Hunde ausführen:

Gehen Sie gerne spazieren, sind Sie Wetter- und Geländesicher?

Dann werden Sie „Gassigänger“ bei uns im Tierheim.

Oft passiert es, dass sich ehrenamtliche Gassigänger unsterblich in einen unserer Hunde verlieben und diesen adoptieren, weshalb wir immer wieder auf der Suche nach neuen Ehrenamtlern sind, die sich diesem Risiko aussetzen und unsere Hunde bei Wind- und Wetter ausführen möchten. Es gibt jedoch vieles, was man beachten sollte, bevor man dieses Ehrenamt antritt:

  1. Im Tierheim gibt es viele verschiedene Hunde und sicherlich ist auch immer mal der ein oder andere wohlerzogene und gut leinenführige Familienhund dabei. Viele Hunde die zu uns kommen, kennen jedoch noch nicht das Hunde-Einmaleins, haben große Angst und/ oder auch schon einmal ihre Zähne eingesetzt.  Die Spaziergänge sind also häufig auch ein großer Kraftakt und brauchen ein hohes Maß an Geduld und Aufmerksamkeit. 
  2. Natürlich sind trotzdem auch „blutige“ Anfänger willkommen.
  3. Voraussetzung ist, Sie sind mind. 18 Jahre alt und im Besitz einer Sachkundebescheinigung (§11) für Hunde größer 40 cm/schwerer 20 kg, oder auch einer großen Bescheinigung für s.g. Listenhunde (§ 3/§10). Die Prüfung kann beim Tierarzt (20/40)oder beim Veterinäramt (Listenhunde) absolviert werden.
  4. Haben Sie regelmäßig Zeit, um spazieren zu gehen?

Unsere Gassigeh-Zeiten sind:

Mo- Fr: 11.00-12.00  und von 12.00-13.00 Uhr

           16.00-17.00  und von 17.00-18.00 Uhr

Sa: 11.00-12.00  und 12.00–13.00 Uhr

So und Feiertags: 11.00-12.00, 12.00–13.00 und 13.00–14.00 Uhr

Um Sie als neue Ehrenamtler willkommen zu heißen, findet ca. alle 3 Monate eine „Einführung für neue Gassigänger“ statt. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema.

 

Schulungstermine 2024:

An folgenden Tagen findet im Tierheim eine Gassigängerschulung statt:

  • Samstag, 02.03.2024
  • Samstag, 01.06.2024
  • Samstag, 31.08.2024
  • Samstag, 16.11.2024

Die Schulung beginnt immer um 12.00 Uhr, die maximale Dauer der Veranstaltung beträgt 2 Stunden. Die Schulung ist natürlich kostenlos und es ist keine Anmeldung erforderlich. Wer an der Schulung teilnehmen möchte, sollte im Idealfall bereits im Vorfeld einen Sachkundenachweis erworben haben. Falls möglich bitten wir darum, eine Kopie vom Personalausweis und dem Sachkundenachweis mitzubringen.

Wir freuen uns auf Sie!