{"id":12,"date":"2016-08-10T18:00:38","date_gmt":"2016-08-10T18:00:38","guid":{"rendered":"http:\/\/portfoliosabrinachmielewski.de\/?page_id=12"},"modified":"2023-04-13T12:54:23","modified_gmt":"2023-04-13T10:54:23","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/tierschutzverein\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"[mk_page_section full_width=“true“ el_class=“jumbotronbox“ sidebar=“sidebar-1″][vc_column][mk_edge_slider swiper_bg=“#000000″ el_class=“jumbotron“][\/vc_column][\/mk_page_section][vc_row][vc_column][vc_column_text]\n

Satzung<\/h1>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Satzung des <\/strong>
\nTierschutzvereins Velbert-Heiligenhaus e.V. <\/strong>
\nim Deutschen Tierschutzbund e.V.<\/strong><\/p>\n

\u00a71 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/strong><\/p>\n

Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e.V. \u201c im Deutschen Tierschutzbund e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 42551 Velbert. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf den gesamten Stadtbereich Velbert (Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg, Velbert-Neviges), Heiligenhaus, Haan, W\u00fclfrath und Umgebung. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n

\u00a72 \u2013 Zweck<\/b><\/strong><\/p>\n

(1) \u00a0Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes; der Verein setzt sich hierzu zur Aufgabe, \u2013 den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu f\u00f6rdern, \u2013 durch Aufkl\u00e4rung, Belehrung und gutes Beispiel Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Wesen der Tiere zu erwecken, \u2013 ihr Wohlergehen zu f\u00f6rdern, \u2013 Tierqu\u00e4lerei oder Tiermisshandlung und Tiermissbrauch zu verh\u00fcten und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des T\u00e4ters zu veranlassen. Die T\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere, sondern auf die gesamte in Freiheit lebende Tierwelt in unserer Umwelt.<\/p>\n

(2) Der Verein soll ein Tierheim erstellen oder sich an der Erstellung und Unterhaltung eines solchen beteiligen.<\/p>\n

(3) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n

(4) Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Ma\u00df \u00fcbersteigen, so kann ein hauptamtlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und das unbedingt notwendige Hilfspersonal angestellt werden. F\u00fcr diese Gesch\u00e4fte d\u00fcrfen keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Verg\u00fctungen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n

\u00a73 \u2013 Mitgliedschaft<\/b><\/strong><\/p>\n

Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften k\u00f6nnen als Mitglieder aufgenommen werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist \u00fcber die Entscheidung zu unterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Ablehnungsgr\u00fcnde nicht mitgeteilt zu werden.<\/p>\n

Die Mitglieder sind verpflichtet, mit ihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereins (\u00a7 2) zu dienen und diesen zu f\u00f6rdern. Sie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
\nDie Mitgliedschaft endet \u2013 durch freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erkl\u00e4rt werden kann, \u2013 durch Ausschluss oder \u2013 durch Tod.<\/p>\n

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, \u2013 wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im R\u00fcckstand ist, \u2013 wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen sch\u00e4digt oder Unfrieden im Verein stiftet.<\/p>\n

\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit. Der Beschluss ist unanfechtbar.<\/p>\n

Zu Ehrenmitgliedern kann der Verein Pers\u00f6nlichkeiten ernennen, die sich um den Tierschutz im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen hervorragende Verdienste erworben haben.<\/p>\n

\u00a74 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/b><\/strong><\/p>\n

(1) Jedes Vereinsmitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft.<\/p>\n

(2) Der Ausschluss eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des f\u00e4llig gewordenen Jahresbeitrages. F\u00fcr jugendliche Mitglieder, die der Jugendgruppe angeh\u00f6ren, kann ein erm\u00e4\u00dfigter Beitrag festgesetzt werden. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. Zust\u00e4ndig hierf\u00fcr ist der Vorstand. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n

(3) Die H\u00f6he des Jahresbeitrages von juristischen Personen, Vereinen oder Gesellschaften setzt der Vorstand im Einvernehmen mit diesen fest.<\/p>\n

(4) Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. M\u00e4rz eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung f\u00e4llig.<\/p>\n

\u00a75 \u2013 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/strong><\/p>\n

Jedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts ist unzul\u00e4ssig. Die Mitglieder sind ferner berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.<\/p>\n

\u00a76 \u2013 Vereinsorgane<\/b><\/strong><\/p>\n

Organe des Vereins sind: Der Vorstand, die Mitgliederversammlung.<\/p>\n

\u00a77 \u2013 Vorstand<\/b><\/strong><\/p>\n

(1) Der Vorstand besteht aus: \u2013 dem Vorsitzenden, \u2013 dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, \u2013 dem Schatzmeister und \u2013 dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n

Der Vorstand kann \u2013 jeweils befristet f\u00fcr eine Amtszeit \u2013 um einen weiteren stellvertretenden Schatzmeister und ein weiteres 2. stellvertretendes Vorstandsmitglied erweitert werden. Dies muss in der Mitgliedsversammlung durch Wahl beschlossen werden, jeweils neu f\u00fcr die anstehende Amtszeit.<\/p>\n

Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und, soweit gew\u00e4hlt der stellvertretende Schatzmeister und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich und sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.<\/p>\n

(2) Daneben k\u00f6nnen Beisitzer in einen erweiterten Vorstand gew\u00e4hlt werden, der den Vorstand ber\u00e4t, aber kein Stimmrecht bei Vorstandssitzungen hat.<\/p>\n

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Jeder Kandidat muss mindestens sechs Monate aktives Vereinsmitglied sein. Die Mitglieder des Vorstands werden, und zwar jedes einzelne f\u00fcr sein Amt, von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt mit der Ma\u00dfgabe, dass ihr Amt bis zur Durchf\u00fchrung der Neuwahl fortdauert.<\/p>\n

(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur Durchf\u00fchrung der Ersatzwahl einzuberufen. Eine Ersatzwahl kann unterblieben, wenn die Neuwahl in nicht mehr als sechs Monaten vorzunehmen ist und der Vorstand trotz Ausscheidens eines Mitgliedes beschlussf\u00e4hig geblieben ist. Das Amt der Vorstandsmitglieder endet mit der Neuwahl. Das Amt eines nachgew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedes endet ebenfalls mit Neuwahl.<\/p>\n

\u00a78 \u2013 Aufgabenbereich des Vorstandes<\/b><\/strong><\/p>\n

1) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n

    \n
  1. Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n
  2. Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses,<\/li>\n
  3. Vorbereitung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n
  4. Einberufung und Leitung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen,<\/li>\n
  5. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens, letzteres mit Ausnahme im Falle des Vereinsendes,<\/li>\n
  6. die Aufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern,<\/li>\n
  7. die Anstellung und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n

    (2) \u00dcber Vertretungsregelungen und andere Fragen der Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes fasst der Vorstand Beschluss.<\/p>\n

    \u00a79 \u2013 Beschlussfassung des Vorstandes<\/b><\/strong><\/p>\n

    (1) Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen in pers\u00f6nlichen Vorstandssitzungen, in virtuellen Vorstandssitzungen unter Verwendung von elektronischen Kommunikationseinrichtungen (z. B. Telefon- oder Videokonferenz), in Mischformen aus physischer Pr\u00e4senz und virtueller Anwesenheit sowie im schriftlichen Verfahren (z. B. per E-Mail) gefasst werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens drei Mitglieder teilnehmen. Die Einladung durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden kann schriftlich, fernm\u00fcndlich, per Fax, E-Mail oder m\u00fcndlich erfolgen. Die Bekanntgabe einer Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme des Falles des Ausschlusses eines Mitgliedes, f\u00fcr den 2\/3-Mehrheit erforderlich ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag. Einer Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandsmitglieder einem Vorschlag oder Beschluss schriftlich zustimmen.<\/p>\n

    (2) Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter und vom Schriftf\u00fchrer sowie bei Protokollen vom jeweiligen Protokollf\u00fchrer, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und vom Schatzmeister zu unterfertigen.<\/p>\n

    \u00a710 \u2013 Mitgliederversammlung<\/b><\/strong><\/p>\n

    1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr mindestens einmal statt und soll m\u00f6glichst im 1. Halbjahr einberufen werden. Sie ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder dieses unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe einer Tagesordnung durch den Vorstand erfolgen. Die Einladung kann in Textform erfolgen. Es ist zul\u00e4ssig, die Einladung anstelle einer schriftlichen Einladung in der Presse (\u201eVelberter Stadtanzeiger\u201c) zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n

    (2) Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n

      \n
    1. Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses;<\/li>\n
    2. Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n
    3. Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag,<\/li>\n
    4. Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes,<\/li>\n
    5. Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern,<\/li>\n
    6. Festsetzung der H\u00f6he des Beitrages f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n
    7. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft,<\/li>\n
    8. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n
    9. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/li>\n<\/ol>\n

      (3) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ung\u00fcltige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Zur Satzungs\u00e4nderung ist eine Stimmenmehrheit von 3\/4 der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von 4\/5 der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen Mitglieder erforderlich. Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n

      (4) G\u00fcltige Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden. Abstimmungen k\u00f6nnen schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn mindestens 1\/3 der Erschienenen es verlangt.<\/p>\n

      (5) Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Stimmen, deren Ung\u00fcltigkeit der Vorsitzende der Versammlung feststellt, gelten als nicht abgegeben. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigt, so findet eine Stichwahl zwischen denjenigen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Eine Wahl muss auf Antrag eines Mitgliedes schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn die Mitgliederversammlung dies mit einfacher Stimmenmehrheit beschlie\u00dft.<\/p>\n

      (6) \u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem Protokollanten zu unterzeichnen ist. Die Wahl zum Vorstand ist von einem von der Versammlung zu bestimmenden Versammlungsleiter durchzuf\u00fchren<\/p>\n

      \u00a711 \u2013 Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung<\/b><\/strong><\/p>\n

      Antr\u00e4ge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens sieben Tage vor Zusammentritt der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand mit kurzer Begr\u00fcndung einzureichen. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge werden als Dringlichkeitsantr\u00e4ge behandelt, die nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit anerkannt werden k\u00f6nnen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen, ob fristgem\u00e4\u00df gestellte Antr\u00e4ge auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie m\u00fcssen es, wenn sie die Unterst\u00fctzung von mindestens 1\/3 der Vereinsmitglieder haben.<\/p>\n

      \u00a712 \u2013 Beurkundung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane<\/b><\/strong><\/p>\n

      Die von den Vereinsorganen (\u00a7 6 der Satzung) gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Tagungsleiter und dem Protokollanten zu unterschreiben. Die Protokolle sind in der n\u00e4chsten Versammlung des Organs zur Kenntnisnahme auszulegen und auf Antrag auszugsweise zu verlesen.<\/p>\n

      \u00a713 \u2013 Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegen\u00fcber<\/b><\/strong><\/p>\n

      F\u00fcr Sch\u00e4den gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder durch die Benutzung der Vereinseinrichtungen entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, f\u00fcr die der Verein nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/p>\n

      \u00a714 \u2013 Kassenpr\u00fcfung<\/b><\/strong><\/p>\n

      Die Kassenpr\u00fcfung und die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins sind nach Ablauf eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres von zwei von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Rechnungspr\u00fcfern zu pr\u00fcfen. Die Pr\u00fcfung hat so rechtzeitig stattzufinden, dass in der ordentlichen Mitgliederversammlung ein m\u00fcndlicher Bericht \u00fcber die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins erstattet werden kann. Die Rechnungspr\u00fcfer m\u00fcssen die F\u00e4higkeit besitzen, eine Buchpr\u00fcfung ordnungsgem\u00e4\u00df durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die Rechnungspr\u00fcfer k\u00f6nnen jederzeit Einsicht in die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins nehmen und d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Der Bericht der Rechnungspr\u00fcfer ist schriftlich niederzulegen.<\/p>\n

      \u00a715 \u2013 Kooptionen, Jugendgruppe<\/b><\/strong><\/p>\n

      Der Vorstand hat das Recht, seinen Kreis durch sachverst\u00e4ndige Personen zu erweitern. Die kooptierten Vorstandsmitglieder haben in den Beratungen kein Stimmrecht. Ihre Amtszeit endet mit der Amtszeit des sie kooptierten Vorstandes, wenn sie nicht durch Zeitablauf endet. Der\/die Jugendgruppenleiter werden auf jederzeitigen Widerruf vom Vorstand ernannt. Sie m\u00fcssen durch ihre Pers\u00f6nlichkeit Gew\u00e4hr f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe, auf die Jugend abgestellte Leitung der Gruppe bieten. Sie \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit nach den vom Vorstand erteilten Richtlinien ehrenamtlich aus.<\/p>\n

      \u00a716 \u2013 Tierheimverwaltung<\/b><\/strong><\/p>\n

      Hat der Verein ein Tierheim errichtet, so obliegt die Verwaltung des Tierheims dem Vorstand. Dieser kann hierf\u00fcr einen Verwaltungsausschuss einsetzen, dem drei Mitglieder angeh\u00f6ren sollen. Der Verwaltungsausschuss ist dem Vorstand f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung des Tierheims verantwortlich. Seine Amtszeit endet mit der Amtszeit des ihn berufenden Vorstandes.<\/p>\n

      \u00a717 \u2013 Verbandsmitgliedschaften<\/b><\/strong><\/p>\n

      Der Verein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. im Deutschen Tierschutzbund.<\/p>\n

      \u00a718 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/strong><\/p>\n

      (1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der Stellvertreter zu Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (\u00a7\u00a7 47 ff BGB). Das nach Beendigung der Liquidation noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen ist entsprechend Absatz 2 auszukehren. Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcckerhalten.<\/p>\n

      (2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V. im Deutschen Tierschutzbund, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr seine gemeinn\u00fctzigen Zwecke verwenden muss.<\/p>\n

      \u00a719 \u2013 Satzungs\u00e4nderung<\/b><\/strong><\/p>\n

      Eine Satzungs\u00e4nderung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Eine Beschlussfassung \u00fcber eine Satzungs\u00e4nderung kann nur erfolgen, wenn die \u00c4nderungen einschlie\u00dflich einer kurzen Begr\u00fcndung unter Beachtung der f\u00fcr die Einladung zur Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form allen Mitgliedern mitgeteilt wird.<\/p>\n

      \u00a720 \u2013 Redaktionelle \u00c4nderungen<\/b><\/strong><\/p>\n

      Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende redaktionelle \u00c4nderungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n

      \u00a721 \u2013 Inkrafttreten<\/b><\/strong><\/p>\n

      Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
      \nDiese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 02.09.2022 mit der hierf\u00fcr erforderlichen Mehrheit beschlossen.\u00a0<\/strong><\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

      [mk_page_section full_width=“true“ el_class=“jumbotronbox“ sidebar=“sidebar-1″][vc_column][mk_edge_slider swiper_bg=“#000000″ el_class=“jumbotron“][\/vc_column][\/mk_page_section][vc_row][vc_column][vc_column_text] Satzung [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Satzung des Tierschutzvereins Velbert-Heiligenhaus e.V. im Deutschen Tierschutzbund e.V. \u00a71 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e.V. \u201c im Deutschen Tierschutzbund e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 42551 Velbert. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf den gesamten Stadtbereich Velbert (Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg, Velbert-Neviges), […]<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":6,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mc_calendar":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12"}],"collection":[{"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24006,"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12\/revisions\/24006"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tierheimvelbert.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}